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Reisepass


Leistungsbeschreibung

Deutsche Staatsangehörige müssen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland (bzw. der Europäischen Union) ausreisen oder wieder einreisen, einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Der Reisepass ersetzt außerdem den Personalausweis, obwohl er im Gegensatz zu diesem nicht die Anschrift des Inhabers enthält.

Vorläufiger Reisepass: In Eilfällen kann zugleich mit dem (endgültigen) Reisepass ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.

Weitere Informationen: Reisepass - Vorläufiger


Mehrere Reisepässe: Bei berechtigtem Interesse besteht die Möglichkeit, für dieselbe Person mehrere Reisepässe auszustellen (beispielsweise wenn wegen bestimmter Visaeinträge im Pass Schwierigkeiten bei der Einreise in weitere Staaten zu befürchten sind).

Biometrischer Reisepass (ePass):
Seit dem 01. März 2017 werden die sogenannten biometrischen Reisepässe (auch ePass der neuen Generation genannt) ausgegeben. Darin ist ein Chip integriert, der - neben den persönlichen Daten des Passinhabers - auch das digitale Gesichtsbild enthält. Die Lichtbilder müssen deshalb "biometrietauglich" sein. Dazu gehört insbesondere, dass das Gesicht nicht mehr im Halbprofil, sondern in Frontalansicht dargestellt ist. Seit dem 1. November 2007 werden auf dem Chip im Reisepass zusätzlich auch zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. (Ausführliche Informationen über Biometrie in Reisepässen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern)

Voraussetzung: Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)  (siehe Vorgaben BMI unter Fotomustertafel)

  • ihr alter Reisepass (sofern bereits vorhanden) - auch wenn er ungültig ist,

  • ihr Personalausweis (bei Erstbeantragung), die Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienbuch

Hinsichtlich der Ausstellung von Reisepässen für Minderjährige wird auf die Ausführungen zum Kinderreisepass verwiesen.

 

Welche Gebühren fallen an?

1. Für einen Reisepass mit 32 Seiten beträgt die Gebühr:

a) für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70,00 Euro

b) für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro.

 

2. Werden Reisepässe mit 48 Seiten beantragt, so erhöht sich die unter Nr. 1a) und 1b) genannte Gebühr um jeweils 22,00 Euro.

 

3. Für die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren (Auslieferung innerhalb von vier Werktagen) werden, zusätzlich zu den in Nr. 1a), 1b) und Nr. 2 bestimmten Gebühren jeweils weitere 32,00 Euro erhoben.

 

4.Für einen vorläufigen Reisepass wird, unabhängig vom Lebensalter des Passbewerbers, eine Gebühr von 26,00 Euro erhoben.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitungen der Bundesdruckerei beträgt ca. 6 Wochen.

Ab der Vollendung des zwölften Lebensjahres ist die Ausstellung von Reisepässen zwingend; Kinderreisepässe sind dann nicht mehr statthaft.

 

Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind sie sechs Jahre gültig; für Personen über 24 Lebensjahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich.

Bitte achten Sie vor jeder Auslandsreise rechtzeitig darauf, ob Ihr Reisepass noch gültig ist. In manchen Ländern muss der Reisepass bei der Einreise noch mindestens drei Monate lang gültig sein.

 

Was sollte ich noch wissen?

Für manche Länder ist auch für Kinder ein Reisepass erforderlich. (siehe Kinderreisepass)

Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel finden Sie unter: Auswärtiges Amt.

 

 

Zuständige Stelle