Bekanntmachung vergebener Aufträge nach VOB und UVgO
Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A sowie der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung über jeden vergebenen Auftrag ab bestimmten Auftragswerten im Internet zu informieren. Für folgende Vergaben sind dabei Angaben zu veröffentlichen:
Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bei einem Auftragswert von über 25.000 € ohne Umsatzsteuer,
- Freihändige Vergaben bei einem Auftragswert von über 15.000 € ohne Umsatzsteuer, jeweils für die Dauer von 6 Monaten,
Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen nach UVgO
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bei einem Auftragswert ab 25.000 € ohne Umsatzsteuer,
- Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb bei einem Auftragswert ab 25.000 € ohne Umsatzsteuer, jeweils für die Dauer von 3 Monaten.
Die einschlägigen Angaben zu den vergebenen Aufträgen der Stadt Altenburg veröffentlichen wir auf dem Portal des Bundes. Über den nachstehenden Link gelangen Sie zu der entsprechenden Homepage.