Grundstücksangebote
Hier finden Sie aktuelle Grundstücksangebote der Stadt Altenburg:
Gewerbefläche Poschwitz
Stadtverwaltung Altenburg
Die Stadt Altenburg als Eigentümerin verkauft das Grundstück zum angegebenen Kaufpreis
Gewerbefläche Poschwitz – Am Poschwitzer Park
Gemarkung Poschwitz
Flurstück 41/21
Grundstücksgröße 16.841 m²
Kaufpreis 117.000,00 Euro
Das Grundstück befindet sich am nordöstlichen Stadtrand von Altenburg, erreichbar über die Straße „Am Poschwitzer Park“. Es handelt sich um eine voll erschlossene, unbebaute Fläche im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Industriegebiet (GI) Poschwitz“ (einsehbar unter www.altenburg.eu/Bauen und Wohnen/Stadtentwicklung_Stadtplanung/Bebauungspläne Nr.72.0). Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Industriegebiet ausgewiesen.
Das Grundstück war zum Teil bebaut und von Leitungskanälen durchzogen. Im Zuge der Grundstücksherrichtung wurden bekannte Streifenfundamente entfernt, die nicht mehr benötigten Altkanäle wurden zurückgebaut bzw. verdämmt. Aufgrund der Vornutzung können sich Bauschuttreste im Grundstück befinden.
Als Kompensation für Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes vom künftigen Eigentümer umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen bzw. zu finanzieren.
Als Kaufpreis ist ein Betrag in Höhe von 117.000,00 Euro anzusetzen.
Erwerbsangebote inkl. Nutzungskonzeption können bei der Stadtverwaltung Altenburg, Fachdienst Liegenschafts- und Gebäudemanagement, z.H. Herrn Roth persönlich, PF 1163, 04581 Altenburg, eingereicht werden.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Gremium der Stadt Altenburg. Es besteht keine Pflicht, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.
Für weitere Auskünfte steht der Fachdienst Liegenschafts- und Gebäudemanagement unter Telefon (0 34 47) 5 94 – 8 56 und 5 94 – 8 30 zur Verfügung.
Im Auftrag
gez. Roth
Fachdienst Liegenschafts- und Gebäudemanagement
Gartenflächen im Bereich Geraer Straße
Stadtverwaltung Altenburg
Öffentliche Ausschreibung gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV)
Die Stadt Altenburg als Eigentümerin verkauft auf dem Wege der Öffentlichen Ausschreibung die folgenden Grundstücke nach Höchstgebot
Gartenflächen im Bereich der Geraer Straße in 04600 Altenburg
Gemarkung: Altenburg
Flurstücke: 4167, 4168
Größe der Flächen: 251 m², 220 m²
Mindestgebot: 3.057,00 Euro
Die Flurstücke befinden sich im Bereich der Geraer Straße. Es handelt sich um eingefriedete Gartenflächen, welche verpachtet sind und von dem Pächter als Erholungsgarten genutzt wird. Der bestehende Nutzungsvertrag wird von einem Verkauf nicht berührt und ist zu übernehmen. Die beiden Flächen bilden eine wirtschaftliche Einheit. Sie sind mit einem Gartenhaus aus Holz sowie weiteren Schuppen bzw. einem Carport bebaut, welche sich im Eigentum des Pächters befinden. Östlich und südlich angrenzend befinden sich weitere Gärten, im Westen schließen sich Landwirtschaftsflächen an und nördlich wird das Flurstück 4167 durch die Geraer Straße begrenzt.
Die Gartenflächen befinden sich im unbeplanten Außenbereich i.S.d § 35 BauGB und sind unerschlossen. Auf den Grundstücken sowie im Straßenrandbereich sind keine Anschlüsse von Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom, Trinkwasser sowie Abwasser) vorhanden. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Altenburg ist der Bereich als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich grundsätzlich nach den Maßgaben des § 35 BauGB bzw. im Einzelfall nach § 35 Abs. 2 BauGB. Eine bauliche Nutzung für Wohnen bzw. eine Erweiterung sogenannter Wochenendhäuser ist danach nicht zulässig.
Als Mindestangebot ist ein Betrag von 3.057,00 Euro anzusetzen.
Erwerbsangebote sind bis zum 10.01.2025 (Posteingang!) im verschlossenen Umschlag mit der deutlichen Kennzeichnung „Gebot Grundstücke 4167/4168 Bereich Geraer Straße“ bei der Stadtverwaltung Altenburg, Fachdienst Liegenschafts- und Gebäudemanagement, z.H. Herrn Roth persönlich, PF 1163, 04581 Altenburg, einzureichen.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Gremium der Stadt Altenburg. Es besteht keine Pflicht, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Die Bestimmungen der UVgO/VOB finden keine Anwendungen.
Für weitere Auskünfte steht der Fachdienst Liegenschafts- und Gebäudemanagement unter Telefon (03447) 594-856 und 594-832 zur Verfügung. Hier können Termine für Besichtigung vereinbart und Einsicht in vorhandene Unterlagen gewährt werden.
Im Auftrag
gez. Roth
Fachdienst Liegenschafts- und Gebäudemanagement
Gartenfläche im Bereich Geraer Straße
Stadtverwaltung Altenburg
Öffentliche Ausschreibung gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV)
Die Stadt Altenburg als Eigentümerin verkauft auf dem Wege der Öffentlichen Ausschreibung das folgende Grundstück nach Höchstgebot
Gartenfläche im Bereich der Geraer Straße in 04600 Altenburg
Gemarkung: Altenburg
Flurstücke: 4171
Größe der Fläche: 547 m²
Mindestgebot: 7.397,00 Euro
Das Flurstück befindet sich im Bereich der Geraer Straße. Es handelt sich um eine eingefriedete, bebaute Gartenfläche, welche verpachtet ist und von dem Pächter als Erholungsgarten genutzt wird. Die Fläche ist mit einem massiven Gartenhaus von ca. 35 m² bebaut, kein Fremdeigentum. Der bestehende Nutzungsvertrag wird von einem Verkauf nicht berührt und ist zu übernehmen. Östlich und westlich angrenzend befinden sich weitere Gärten. Im Süden schließen sich Landwirtschaftsflächen an und nördlich wird das Flurstück durch die Geraer Straße begrenzt.
Die Gartenfläche befindet sich im unbeplanten Außenbereich i.S.d § 35 BauGB und ist unerschlossen. Auf dem Grundstück sowie im Straßenrandbereich sind keine Anschlüsse von Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom, Trinkwasser sowie Abwasser) vorhanden. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Altenburg ist der Bereich als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich grundsätzlich nach den Maßgaben des § 35 BauGB bzw. im Einzelfall nach § 35 Abs. 2 BauGB.
Eine bauliche Nutzung für Wohnen bzw. eine Erweiterung sogenannter Wochenendhäuser ist danach nicht zulässig.
Als Mindestangebot ist ein Betrag von 7.397,00 Euro anzusetzen.
Erwerbsangebote sind bis zum 10.01.2025 (Posteingang!) im verschlossenen Umschlag mit der deutlichen Kennzeichnung „Gebot Grundstück 4171 Bereich Geraer Straße“ bei der Stadtverwaltung Altenburg, Fachdienst Liegenschafts- und Gebäudemanagement, z.H. Herrn Roth persönlich, PF 1163, 04581 Altenburg, einzureichen.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Gremium der Stadt Altenburg. Es besteht keine Pflicht, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Die Bestimmungen der UVgO/VOB finden keine Anwendungen.
Für weitere Auskünfte steht der Fachdienst Liegenschafts- und Gebäudemanagement unter Telefon (03447) 594-856 und 594-832 zur Verfügung. Hier können Termine für Besichtigung vereinbart und Einsicht in vorhandene Unterlagen gewährt werden.
Im Auftrag
gez. Roth
Fachdienst Liegenschafts- und
Gebäudemanagement
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Liegenschafts- und Gebäudemanagement der Stadt Altenburg.