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Öffentliche Zustellungen

Bußgeldbescheide

 

Auf der Grundlage des § 51 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 15 Abs. 2, 3 Thür VwZVG in der aktuellen Fassung werden die folgende Bescheide hiermit durch Aushang an der öffentlichen Bekanntmachungstafel im Vorraum Kornmarkt 1, EG, 04600 Altenburg als auch durch parallele Veröffentlichung im Internet auf www.stadt-altenburg.de öffentlich zugestellt.

 

 

 

 

  

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öffentliche Bekantmachung
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