Schiedsstelle
Nicht in jedem Falle müssen Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden. Die Schiedsstellen der Stadt Altenburg bieten auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung.
Hier findet jeder Hilfe und das
- wohnortnah
- vor einer unabhängigen Stelle,
- die unbürokratisch und kostengünstig,
- auf dem Prinzip der Freiwilligkeit zum Einigungsversuch tätig wird.
Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten das Schlichtungsverfahren über
- Konflikte des Nachbarrechts (wie Pflanzabstände),
- vermögensrechtliche Ansprüche (wie Mietstreitigkeiten) oder
- nichtvermögensrechtliche Ansprüche (wie Beleidigung) durch.
Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten,
- die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen oder
- an denen der Bund, die Länder, die Gemeinde oder andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
Die Schiedsstelle ist auch zuständig für Strafsachen als „Vergleichsbehörde“, bevor eine Privatklage beim Amtsgericht eingereicht wird (§ 380 Strafprozessordnung).
Die Schiedsstelle leitet das Verfahren auf Antrag einer Konfliktpartei ein. Ziel ist immer ein Vergleich zwischen den beiden Streitparteien. Verhandelt wird dabei stets nicht öffentlich.
Jede Schiedsstelle ist in der Regel mit einem/r Friedensrichter*in besetzt, die ehrenamtlich tätig und vom Stadtrat auf fünf Jahre gewählt sind.
Das Stadtgebiet der Stadt Altenburg ist in zwei Schiedsbezirke aufgeteilt. Weitere Informationen zur Aufteilung und Zuordnung der Straßen zu den Schiedsbezirken finden Sie hier:
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- Download Straßenverzeichnis Schiedsbezirk Nord
- Download Straßenverzeichnis Schiedsbezirk Süd
Schiedspersonen
Als Schiedsperson für die Schiedsbezirke Nord und Süd ist derzeit Herr Stefan Sosic, Am Stadtwald 1a, 04600 Altenburg (Telefon: 03447/832544) Ihr Ansprechpartner.
Aufruf zur Wahl der Schiedsperson 2023 - Schiedsbezirk Nord
Weitere Informationen finden Sie auf www.justiz.thueringen.de/themen/ehrenamt/schiedsleute.