Vereinsförderung
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Altenburg fördert auf Grundlage ihrer Vereinsförderrichtlinie das Vereinsleben. Ziel der Richtlinie ist die Unterstützung von rechtsfähigen Vereinen, Verbänden sowie anerkannte Religionsgemeinschaften und deren nachgeordneten Einrichtungen der Stadt Altenburg, die nach ihrer Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Mit der Förderung sollen die gemeinwohlorientierte Arbeit sowie Projekte der Vereine, Verbände und anerkannte Religionsgemeinschaften in geeigneter Weise unterstützt werden.
Förderfähig sind grundsätzlich Vereine aus den Bereichen Soziales, Kultur und Sport.
Alle weiteren Informationen zur Beantragung, Zuwendungsempfängern und dem Verfahren können der Vereinsförderrichtlinie entnommen werden.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle
Formulare