Kinderreisepass
Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft.
Leistungsbeschreibung
Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument.
Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. (www.auswaertiges-amt.de)
Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich.
Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. Alle deutschen Reisepässe mit dem ICAO-Symbol auf der Vorderseite des Einbandes sind weltweit verwendbar. (Bundesministerium des Innern und Heimat)
Der Verlust des Passes muss unverzüglich angezeigt werden.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter BMI - Reisepass für Kinder (bund.de)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ausweisdokumente der Person, die für das Kind ein Dokument beantragt
alter Kinderreisepass
Geburtsurkunde des Kindes
Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten und entsprechende Nachweise (z.B. Urkunde gemeinsames Sorgerecht, gerichtliche Entscheidungen); Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten - Negativbescheid
aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) (siehe Vorgaben BMI unter Fotomustertafel)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für einen Reisepass beträgt 37,50 Euro.
Die Gebühr für einen Personalausweis beträgt 22,80 Euro.
Was sollte ich noch wissen?
Bei der Antragstellung eines Kinderreisepasses muss ein sorgeberechtigter Elternteil und das Kind anwesend sein.
Bitte machen Sie sich vor jeder Auslandsreise kundig, ob und unter welchen Bedingungen der Einreisestaat diese Dokumente anerkennt.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle