Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
zum Inhalt
Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Wählbarkeitsbescheinigung

Leistungsbeschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

 
Welche Gebühren fallen an?
keine
 

Zuständige Stelle

Meldestelle im Fachdienst 42 - Gewerbe-, Melde- und Personenstandswesen