Wählbarkeitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Zuständige Stelle
Meldestelle im Fachdienst 42 - Gewerbe-, Melde- und Personenstandswesen