Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
zum Inhalt
Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Europawahl 2024

Wahlergebnis

 

Das Wahlergebnis der Stadt Altenburg finden Sie hier:

 

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen

Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, den Wahlraum aufzusuchen, können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nach dem Muster der Anlage 4 zur Europawahlordnung vollständig ausgefüllt ist. Der Wahlscheinantrag kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder per E-Mail im Wahlbüro eingereicht werden. Es kann auch ein Online-Formular (siehe unten) verwendet werden.


Eine telefonische Antragstellung ist nicht zugelassen.

Wahlscheine können nur bis zum Freitag vor der Wahl 18:00 Uhr beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist ein Antrag noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr möglich.

Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss dazu eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Beachten Sie bitte, dass dies auch für Ehepartner gilt!

Das Formular für den Wahlscheinantrag finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Ersatzweise kann auch eines der folgenden Formulare verwendet werden:
Wahlscheinantrag als PDF
Wahlscheinantrag als HTML-Formular (nur verfügbar bis Fr, 07.06.2024, 18:00 Uhr)


Eintragung in das Wählerverzeichnis

Alle Wahlberechtigten, die am 28. April 2024 (Stichtag) mit Hauptwohnsitz in Altenburg gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.

Wahlberechtigte Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, werden auf Antrag bei der Gemeindebehörde der letzten gemeldeten Hauptwohnung in das Wählerverzeichnis eingetragen und können per Briefwahl wählen.


Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben (und die nicht gleichzeitig Deutsche sind), können bis zum 5. Mai 2024 die Eintragung in das Wählerverzeichnis in der Gemeinde beantragen, in der sie wohnen.


Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die an der letzten Europawahl 2019 in Deutschland teilgenommen haben, aber jetzt in ihrem Heimatland wählen wollen, müssen bis zum 5. Mai 2024 bei ihrer Gemeindebehörde einen Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis stellen.
Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis für Unionsbürger

 

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge als Listen für ein Land für die Europawahl sind beim Landeswahlleiter einzureichen, gemeinsame Listen für alle Länder bei der Bundeswahlleiterin. Die Bedingungen für die Einreichung der Wahlvorschläge sind der öffentlichen Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu entnehmen.


Weitere Informationen erhalten sie bei der Bundeswahlleiterin und beim Thüringer Landeswahlleiter.

Bescheinigungen des Wahlrechts für Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen sowie der Wählbarkeit für Bewerberinnen und Bewerber stellt die Meldebehörde aus.