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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "1. Änderung Arbeitsamt Altenburg"

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

Der bestehende vorhabenbezogene Bebauungsplan „Arbeitsamt Altenburg“ muss geändert werden. Das vorhandene zweigeschossige Parkdeck des Arbeitsamtes weist Schädigungen der Tragstruktur sowie erhebliche Undichtigkeiten auf. Es ist geplant, das Parkdeck abzureißen und durch einen neuen Parkplatz mit gleicher Stellplatzflächenanzahl zu ersetzen.  

Mit der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

 

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und von dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB abgesehen wird.