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Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde

Denkmalpflege und Denkmalschutz haben die Aufgabe, Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche und dörfliche Entwicklung sowie in die Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden.

 

Zu den wichtigsten Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde gehören u. a.

  • Beratung zu denkmalschutzrechtlichen und denkmalpflegerischen Fragestellungen sowie Erteilung von Auskünften
  • Bearbeitung, Prüfung und Entscheidung von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsanträgen bei Maßnahmen an Kulturdenkmalen und Objekten in den Denkmalensemblebereichen (Vollzug des Thüringer Denkmalschutzgesetzes)
  • Betreuung von Bauvorhaben an Kulturdenkmalen und Objekten in den Denkmalensemblebereichen hinsichtlich der denkmalschutzrechtlichen und denkmalpflegerischen Belange
  • Führung des Auszuges aus dem Denkmalbuch (Denkmalliste der Stadt Altenburg) und Mitwirkung bei der Erfassung und Überprüfung von Kulturdenkmalen in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
  • Durchsetzung der Erhaltung von Kulturdenkmalen / Organisation von Schutzmaßnahmen / Ordnungsbehördliche Maßnahmen (Vollzug des Thüringer Denkmalschutzgesetzes)
  • Mitwirkung / Stellungnahme bei Vorkaufsrecht von Grundstücken
  • Beratung / Betreuung Denkmalfördermittel und Vorprüfung der Anträge sowie Vorprüfung der Verwendungsnachweise
  • Beratung Denkmalrecht / Steuerrecht und Vorprüfung der Anträge auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung nach ThürDSchG / EstG
  • Mitwirkung bei Gefahrenverhütungsschauen in Kulturdenkmalen
  • Mitwirkung bei Aufstellung von Bebauungsplänen als Träger öffentlicher Belange
  • Öffentlichkeitsarbeit zu Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Archiv Untere Denkmalschutzbehörde
  • Organisation und Durchführung der alljährlichen Veranstaltungen zum "Tag des offenen Denkmals"
  • Organisation und Durchführung des Altenburger Denkmalschutzpreises "Johann-Georg-Hellbrunn-Preis"
  • Geschäftsführung des Denkmalbeirates der Stadt Altenburg
  • Zusammenarbeit / Betreuung von Schulen der Stadt Altenburg zu denkmalpflegerischen und stadtgeschichtlichen Problemstellungen / Aufgaben
  • Zusammenarbeit mit Universitäten und Hochschulen (u. a. Diplomarbeiten und Semesterarbeiten zu fachspezifischen Fragestellungen)
  • Zusammenarbeit mit Fördervereinen und Interessengruppen
  • Sonderprojekte

 

Arbeiten an Kulturdenkmalen / denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
Die Umsetzung und Abarbeitung der verschiedenen Aufgaben erfolgt im engen Zusammenwirken zwischen der Unteren Denkmalschutzbehörde und allen jeweils Beteiligten (u. a. Hauseigentümern, Bauherren, Firmen, Planungsbüros, Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Verwaltungen). Dabei finden Beratungsgespräche, Vorabstimmungen, Objektbesichtigungen und Baustellentermine statt. In vielen Fällen können durch eine frühzeitige Kontaktaufnahme und Vorabstimmung Lösungen für eventuelle Probleme gefunden und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Die Art und der Umfang der genehmigungspflichtigen Maßnahmen bei Kulturdenkmalen und Objekten in Denkmalensemblebereichen ist im § 13 ThürDSchG beschrieben. Hierzu gehören auch Abbrüche, Dacheindeckungen, Fenstererneuerungen, Fassadenanstriche, Werbeanlagen (auch bis 1 m²), Innenarbeiten u. a. Auch Maßnahmen, die keiner Baugenehmigung bedürfen, können nach Denkmalschutzrecht erlaubnispflichtig sein.
Beim Erlaubnisverfahren sind prinzipiell zwei Vorgehensweisen zu unterscheiden. So bedürfen rein denkmalschutzrechtliche Vorhaben einer separaten denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde. Bei Vorhaben, für die gleichzeitig eine Baugenehmigung notwendig ist, erfolgt die Bearbeitung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Eine doppelte Antragstellung ist somit nicht erforderlich.
Gerade im Zusammenhang mit erlaubnispflichtigen Maßnahmen sollte eine frühzeitige Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde erfolgen. Für eine erste Kontaktaufnahme reicht in vielen Fällen bereits eine telefonische Anfrage. Eine derartige Verfahrensweise kann dazu beitragen, eventuelle Befürchtungen zu denkmalschutzrechtlichen und denkmalpflegerischen Belangen auszuräumen.
Die Vielzahl der verschiedenen Maßnahmen und die dabei erreichten Ergebnisse in den letzten Jahren zeigen deutlich, dass durch eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten viele Probleme gelöst werden können.

 

Archiv der Unteren Denkmalschutzbehörde
Im Aktenbestand der Unteren Denkmalschutzbehörde, der inzwischen zu einem regelrechten kleinen Archiv herangewachsen ist, gibt es für einen Großteil der Altenburger Kulturdenkmale umfangreiche Informationen. Hierzu gehören u. a. historischer Schriftverkehr, historische und aktuelle Fotos, Baupläne, bauhistorische Daten, diverse Untersuchungsberichte, Pressemitteilungen und Kopien historischer Zeitungsartikel. Weiterhin sind auch allgemeine Informationen zur Bau- und Stadtgeschichte, zu Altenburger Baumeistern und Firmen sowie zu Spezialthemen vorhanden. Im begrenzten Umfang können diese Unterlagen eingesehen und genutzt werden. Auch zum Staatsarchiv, zum Stadtarchiv und zum Archiv des Landratsamtes bestehen enge Arbeitskontakte.

 

Kontakte zu Bildungseinrichtungen
In den letzten Jahren sind bei verschiedenen Gemeinschaftsprojekten zwischen der Unteren Denkmalschutzbehörde und verschiedenen Bildungseinrichtungen (u. a. Bauhaus-Universität Weimar, FH Erfurt, TU Berlin, HTW Dresden, Universität Leipzig) enge Arbeitsbeziehungen entstanden. So haben Studenten dieser Bildungseinrichtungen im Rahmen von Semester- und Diplomarbeiten zu Kulturdenkmalen und zu denkmalspezifischen Themen der Stadt Altenburg gearbeitet (z. B. Schlossbereich, Rote Spitzen, Herrenhaus Rittergut Oberzetzscha, Herzoglicher Marstall, Brauerei, historischer Friseursalon in der Pauritzer Straße 2, Agnesgarten im Schloss).