Schülerbeförderung
Schülerbeförderung ist die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schul- und Unterrichtsweg. Die Stadt Altenburg finanziert die notwendige Beförderung von Schülern (an staatlichen Grund- und Regelschulen sowie der Gemeinschaftsschule im Stadtgebiet), wenn die Voraussetzungen gemäß § 4 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz erfüllt sind.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Formulare