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Bekanntmachung vergebener Aufträge nach VOB und UVgO

Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A sowie der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) hat der Auftraggeber nach Zuschlags­erteilung über jeden vergebenen Auftrag ab bestimmten Auftragswerten im Internet zu informieren. Für folgende Vergaben sind dabei Angaben zu veröffentlichen:


Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A

  • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bei einem Auftragswert von über 25.000 € ohne Umsatzsteuer,
  • Freihändige Vergaben bei einem Auftragswert von über 15.000 € ohne Umsatzsteuer, jeweils für die Dauer von 6 Monaten,

 

Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen nach UVgO

  • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bei einem Auftragswert ab 25.000 € ohne Umsatzsteuer,
  • Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb bei einem Auftragswert ab 25.000 € ohne Umsatzsteuer, jeweils für die Dauer von 3 Monaten.

 

Die einschlägigen Angaben zu den vergebenen Aufträgen der Stadt Altenburg veröffentlichen wir auf dem Portal des Bundes. Über den nachstehenden Link gelangen Sie zu der entsprechenden Homepage.

 

SERVICE.BUND.DE - Aktuelle Ausschreibungen der öffentlichen Verwaltung Deutschlands (Bund, Länder, Städte und Kommunen)