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Piercing / Tattoo: Betrieb eines Studios


Leistungsbeschreibung

Piercing/Tattoo-Studios gehören nach der Gewerbeordnung zum „stehenden Gewerbe“. Den Betrieb eines solchen Studios müssen Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.

 

Elektronische Antragstellung

Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.

 

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