Personalausweis - Vorläufiger
Leistungsbeschreibung
Falls Sie sofort einen Personalausweis benötigen und nicht auf die Herstellung (dauert in der Regel 3 Wochen) durch die Bundesdruckerei warten können, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.
In der Regel wird dies bei Verlust des Ausweises (muss sofort angezeigt werden) oder bei verspäteter Antragstellung der Fall sein.
Den Verlust können Sie durch die Vorlage einer Verlustanzeige glaubhaft machen. Gleichzeitig müssen Sie mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises die Ausstellung Ihres neuen Personalausweises beantragen.
Hinweis:
Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen; nur die Abholung ist durch einen Vertreter (Vollmacht ausstellen!) möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
alter Personalausweis (wenn noch vorhanden), Reisepass
Geburtsurkunde bzw. Familienbuch (Ledige) oder Eheurkunde (Verheiratete)
aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) (siehe Vorgaben BMI unter Fotomustertafel)
bei Verlust: Vorlage einer Verlustanzeige
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises werden 10 Euro Gebühr erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens 3 Monate.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle