Reisepass - Vorläufiger
Leistungsbeschreibung
Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Er kann immer nur dann ausgestellt werden, wenn eine rechtzeitige Beantragung eines Reisepasses - auch im Expressverfahren - nicht mehr möglich ist. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
Antragstellung:
Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) (siehe Vorgaben BMI unter Fotomustertafel)
ihr alter Reisepass (sofern bereits vorhanden) - auch wenn er ungültig ist
ihr Personalausweis
ledige Personen: Geburtsurkunde bzw. oder bei verheirateten oder verheiratet gewesenen Personen: letzte Eheurkunde
In beiden Fällen wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
Welche Gebühren fallen an?
Ein vorläufiger Reisepass kostet 26,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Die Ausstellung des vorläufigen Dokumentes erfolgt in der Regel sofort.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel finden Sie unter: Auswärtiges Amt.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle