Sperrzeit - Gaststätten, Spielhallen u. ä.
Leistungsbeschreibung
In Thüringen gelten folgende Sperrzeiten für:
Spielhallen
- von 1:00 Uhr bis 9:00 Uhr sowie
- an Feiertagen nach dem Thüringer Feiertagsgesetz
Biergärten, Festzelte etc.
- von 1:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Vergnügungsplätze, Schaustellungen, unterhaltende Vorstellungen, sowie Musikaufführungen, Betriebe und Veranstaltungen im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel
- von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Theater- oder Filmvorführungen im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel
- von 24:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Die Gewerbebehörde kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben.
Rechtsgrundlagen
Elektronische Antragstellung
Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.
Zuständige Stelle
Formulare