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Sperrzeit - Gaststätten, Spielhallen u. ä.


Leistungsbeschreibung

In Thüringen gelten folgende Sperrzeiten für:

 

Spielhallen

  • von 1:00 Uhr bis 9:00 Uhr sowie
  • an Feiertagen nach dem Thüringer Feiertagsgesetz

Biergärten, Festzelte etc.

  • von 1:00 Uhr bis 6:00 Uhr

Vergnügungsplätze, Schaustellungen, unterhaltende Vorstellungen, sowie Musikaufführungen, Betriebe und Veranstaltungen im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel

  • von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr

Theater- oder Filmvorführungen im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel

  • von 24:00 Uhr bis 6:00 Uhr

Die Gewerbebehörde kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben.

 

Elektronische Antragstellung

Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.

 

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