Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Für die Aufstellung und den Betrieb von Spielgeräten, die
- mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und
- die Möglichkeit eines Gewinnes bieten,
benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen:
- Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
- Die Bauart der Spielgeräte ist von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen.
- Der Aufstellungsort entspricht den Durchführungsvorschriften der Gewerbeordnung.
Die zuständige Behörde kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl Ihnen als auch dem Gewerbetreibenden, in dessen Betrieb ein Spielgerät aufgestellt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR)
- aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
Welche Gebühren fallen an?
Je nach Fall beträgt die Gebühr 250,00 bis 1.000,00 Euro.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle