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Mietspiegel


Leistungsbeschreibung

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.

Mietspiegel können für das Gebiet einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Gemeinden erstellt werden.

Mietspiegel sollen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden.

Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sollen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist. Für Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern sind Mietspiegel zu erstellen und Änderungen sind zu veröffentlichen.
 

 

Mietspiegel 2023 - 2025 (Druckversion) *Druckhinweis: Datei muss beim Drucken an kurzer Seiter gespiegelt werden um den Druck als Buchformat zu ermöglichen.*

Mietspiegel 2023 - 2025 (Onlineversion)