Meldebescheinigung
Leistungsbeschreibung
Ihre Meldestelle stellt Ihnen eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie hier mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind oder waren.
Eine Meldebestätigung dient dem Nachweis der Wohnung gegenüber Dritten, z.B. Behörden, Privatinstitutionen. Je nach Anforderung werden einfache oder erweiterte Meldebescheinigungen ausgestellt.
Voraussetzung:
Eine einfache Meldebescheinigung oder erweiterte Meldebescheinigung ist in der Meldestelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abzuholen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personaldokument
- ggf. Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
8,00 Euro, bei höherem Aufwand 12,00 Euro
Entrichtung der Gebühren ist in bar oder mit der EC-Karte möglich.
Hinweis
Die Bereitstellung der Wartemarken richtet sich nach der Anzahl bereits angemeldeter Besucher. Um diese im Rahmen der täglichen Arbeitszeit bedienen zu können, kann an Sprechtagen mit sehr hohem Besucheraufkommen die Bereitstellung der Wartemarken gesperrt werden. Für diesen Fall ist an diesem Tag keine Bearbeitung mehr möglich.
Zuständige Stelle