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Mahngebühren und Säumniszuschläge


Leistungsbeschreibung

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, die geschuldeten Beträge durch Mahnung zwangsweise einzuziehen. Dabei entstehen zusätzliche Kosten (Mahngebühren, Säumniszuschläge und andere Nebenforderungen), die zulasten des Zahlungspflichtigen gehen. An dieser Stelle möchten wir gern nochmals auf die o. a. Vorteile des Lastschriftverfahrens hinweisen.

Werden offene Forderungen auch nach einer Mahnung nicht bezahlt, so sind wir gezwungen, diese im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben. Auch hier entstehen dem Zahlungspflichtigen weitere Kosten (Pfändungsgebühren, Säumniszuschläge etc.), die vermieden werden können.

 

Im Wege der Amts- und Vollstreckungshilfe ist die Stadt Altenburg weiterhin verpflichtet, rückständige Forderungen anderer Behörden und Gläubiger (z. B. Rundfunkbeitrag, IHK, HWK usw.) beizutreiben.

 

Deshalb unsere Empfehlung:
Sollten Sie einmal in Zahlungsschwierigkeiten geraten, dann sprechen Sie rechtzeitig mit uns. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden und weitere unangenehme Kosten zu vermeiden.


Für Ihre Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Zuständige Stelle