Lebenspartnerschaft - Begründung
Leistungsbeschreibung
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft wird zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.
Mit dem Eingehen einer Lebenspartnerschaft sind eine Fülle von Rechtsfolgen verbunden, z.B. die Pflicht zur gegenseitigen Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung, Anspruch auf Unterhalt, Folgen für den Güterstand sowie die Erbfolge.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass oder ein sonstiger mit Lichtbild versehener amtlicher Ausweis
- Bescheinigung der zuständigen Meldebehörde über Vor- und Familiennamen, Familienstand, Wohnort, Staatsangehörigkeit (Aufenthaltsbescheinigung)
- Geburtsurkunde oder bei Geburt im Inland regelmäßig ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
- bei früher schon Verheirateten zusätzlich zum Personalausweis oder dem Reisepass und dem Geburtsnachweis ein Nachweis der letzten Eheschließung und deren Auslösung
- wenn eine Lebenspartnerschaft begründet war zusätzlich zum Personalausweis oder Reisepass und dem Geburtsnachweis ein Nachweis über die Begründung und Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft.
Reichen diese Urkunden zur Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung der Lebenspartnerschaft nicht aus, können weitere Nachweise gefordert werden.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle