Kommunale Ehrungen
Leistungsbeschreibung
Persönlichkeiten, die sich um die Stadt besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein, beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.
Ehrenbürgerrecht:
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Stadt dar (§ 11 ThürKO).
Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien verbunden.
Weitere Ehrungen:
Weitere Möglichkeiten der Ehrung von Personen, die durch besondere Leistungen oder in sonstiger vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens der Stadt beigetragen haben, enthält die Richtlinie zur Ehrenordnung der Stadt Altenburg.
Staatliche Auszeichnungen:
Hierzu zählen u.a.:
der Thüringer Verdienstorden,
der Ehrenbrief des Freistaats Thüringen,
der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland und
der Bürgerpreis.
Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Stadtverwaltung zu richten.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle