Jugendsozialarbeit
Leistungsbeschreibung
Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendsozialarbeit (als Teil der Jugendhilfe) sozialpädagogische Hilfen angeboten werden.
Bereiche der Jugendsozialarbeit sind:
- die Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung,
- die Eingliederung in die Arbeitswelt und
- ihre soziale Integration.
Dabei können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen. Während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen kann z.B. Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden.
Weitere Informationen:
- Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
- Ausgewählte Links und Informationen zum Thema Jugendsozialarbeit
- Kreisjugendring Altenburger Land e.V.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle