Wahlrechtsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Um für die Wahl zugelassen werden zu können, müssen für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht in dem zu wählenden Organ vertreten sind, Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden.
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, welche vom Wahlleiter zur Verfügung gestellt werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden, sofern er die Unterstützungsunterschrift nicht bei der Gemeinde leistet. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist.
Weitere Informationen: Wahlen in Altenburg
Welche Gebühren fallen an?
keine
Zuständige Stelle