Hundesteuer
Leistungsbeschreibung
Jeder Bürger unterliegt der Steuerpflicht, der im Stadtgebiet der Stadt Altenburg einen oder mehrere Hunde hält.
Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe zum Anlernen hält.
Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Die Erhebung der Hundesteuer erfolgt nach den Bestimmungen der jeweils geltenden Hundesteuersatzung der Stadt Altenburg. Steuerbefreiungen, Steuerfreiheit und Steuerermäßigungen sind in den §§ 4 bis 7 der Satzung festgelegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Name, Adresse, Geburtsdatum des Hundehalters
Name, Rasse, Alter, Geschlecht und Fellfarbe des Hundes (Nachweis z.B. durch Vorlage des Impfausweises)
Herkunft des Tieres (Angaben zum Vorbesitzer, evtl .Tierübereignungsvertrag)
Impfausweis Hund
Name, Adresse, Geburtsdatum des Hundehalters
Name, Rasse, Alter, Geschlecht und Fellfarbe des Hundes (Nachweis z.B. durch Vorlage des Impfausweises)
Herkunft des Tieres (Angaben zum Vorbesitzer, evtl .Tierübereignungsvertrag)
Impfausweis Hund
Versicherungspolice (Tierhaftpflichtversicherung)
Datum der Abschaffung und Grund der Abmeldung
Name und Adresse des neuen Hundehalters (bei Abgabe des Hundes)
Tierarztbescheinigung im Falle des Todes des Hundes
Rückgabe der Hundesteuermarke
Verstöße gegen die steuerlichen Anzeige- und Nachweispflichten werden entsprechend § 13 der Hundesteuersatzung als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit Beginn hat der Hundehalter die Haltung des Hundes innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen (bei Aufnahme in den Haushalt, bei Zuzug in die Stadt Altenburg, bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten).
Nach Beendigung der Hundehaltung in der Stadt Altenburg hat der Hundehalter diese innerhalb von zwei Wochen abzumelden (bei Wegzug aus der Stadt Altenburg, bei Weitergabe des Hundes, bei Tod des Hundes).
Hundesteuermarken
Mit der Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen und auf Verlangen vorzuweisen ist. Bei Verlust der Hundesteuermarke wird gegen eine Gebühr von 3,00 EURO eine Ersatzsteuermarke ausgegeben.
Änderungsmitteilung
Namensänderungen oder Änderungen der Wohnanschrift innerhalb der Stadt Altenburg sind unverzüglich mitzuteilen.
Welche Gebühren fallen an?
Steuern pro Jahr:
erster Hund 70,00 Euro
zweiter Hund 80,00 Euro
und jeder weitere Hund 90,00 Euro
erster gefährlicher Hund 400,00 Euro
und jeder weitere gefährliche Hund 600,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle
Hundemarke