Wochenmarkt - Standplatzgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Wer auf dem Wochenmarkt Waren verkaufen oder sonst eine gewerbliche Tätigkeit ausüben will (Anbieter), bedarf der vorherigen Zulassung durch die Stadtverwaltung (Zulassungserlaubnis). Die Zulassung zur Marktteilnahme für mehr als einen Wochenmarkttag erfolgt durch schriftlichen Verwaltungsakt (Dauerzulassung). Die Nichtzulassung zur Marktteilnahme als Anbieter erfolgt stets durch schriftlichen Verwaltungsakt.
Eine Dauerzulassung ist schriftlich bei der Stadtverwaltung entsprechend dem Muster der Anlage 2 der Wochenmarktsatzung zu beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem Antrag sind eine Kopie der Reisegewerbekarte sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister beizufügen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührenhöhe ist in der Wochenmarktgebührensatzung geregelt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 Wochen.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle
Formulare