Hortanmeldung und Hortabmeldung
Leistungsbeschreibung
Hortanmeldung und Hortabmeldung erfolgt in der Regel schriftlich über die Leitung der jeweiligen Grundschule. Dabei ist die tägliche Verweildauer des Kindes im Hort anzugeben. Die Hortanmeldung muss nur einmal, bei Beginn des Hortbesuches erfolgen und gilt dann bis zum Ende des Grundschulbesuches. Sofern der Hort nicht mehr besucht werden soll, ist das Kind vom Hort abzumelden. (siehe: Formular Hortabmeldung)
Für jedes Kind, das zur Betreuung im Schulhort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt.
Das Kind ist durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.
Weitere Informationen: Grundschulen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle