Wohnung - Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Eine Abmeldung ist nur noch notwendig, wenn im Inland keine weitere Wohnung bezogen wird, d. h. wenn man sich in das Ausland abmeldet oder die Nebenwohnung aufgibt.
Bei der Abmeldung kann die meldepflichtige Person den Meldeschein auch übersenden. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis und - falls vorhanden - Reisepass als Identitätsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
Abmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet.
Was sollte ich noch wissen?
Sie erhalten unentgeltlich eine Bestätigung der Abmeldung.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle