Wohnung - Anmeldung
Leistungsbeschreibung
Verspätete Anmeldungen durch Überschreitung der Anmeldefrist von zwei Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Zudem ergeben sich bei der Verletzung der Meldepflicht Probleme bei der Kfz-Zulassung, dem Führerscheinerwerb oder dem Beantragen eines Führungszeugnisses.
Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Ausland haben und im Inland nicht gemeldet sind, müssen sich erst nach drei Monaten anmelden.
Wer in Deutschland aktuell für eine Wohnung gemeldet ist und für nicht länger als sechs Monate eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung nicht anmelden. Erst nach dem Ablauf von sechs Monaten, muss eine Anmeldung erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis und - falls vorhanden - Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Geburtsurkunde
- ggf. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet.
Was sollte ich noch wissen?
Sie erhalten unentgeltlich eine Bestätigung der Anmeldung.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle
Formulare
Formulare, städtisch