Wohnung - Ummeldung
Leistungsbeschreibung
Auch wenn Sie innerhalb der Stadt umziehen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung der Meldebehörde mitteilen. Verspätete Ummeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis und - falls vorhanden - Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.
Ummeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet.
Was sollte ich noch wissen?
Sie erhalten unentgeltlich eine Bestätigung der Ummeldung.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle
Formulare
Formulare, städtisch