Gleichstellungsbeauftragte
Leistungsbeschreibung
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Grundgesetz Art. 3 Abs. 2).
Dieser Aufgaben widmet sich in der Stadt Altenburg der/die Gleichstellungsbeauftragte/r. Das Land Thüringen bestimmt ebenfalls eine/n Gleichstellungsbeauftragte/n.
Weitere Informationen:
Zuständige Stelle