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Gleichstellungsbeauftragte


Leistungsbeschreibung

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Grundgesetz Art. 3 Abs. 2).

 

Dieser Aufgaben widmet sich in der Stadt Altenburg der/die Gleichstellungsbeauftragte/r. Das Land Thüringen bestimmt ebenfalls eine/n Gleichstellungsbeauftragte/n.

 

Weitere Informationen:

 

Zuständige Stelle