Gewerbeummeldung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ihren Gewerbebetrieb ummelden wollen, muss das bei folgenden Behörden erfolgen:
- zuständigen Gewerbeamt (§ 14 GewO) durch Ausfüllung des vorgeschriebenen Formulars,
- zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muss schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen),
- zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form (§ 138 AO),
- zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten,
- zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung),
- zuständigen Industrie- und Handelskammer und evtl. auch
- Handwerkskammer.
Die Gewerbeummeldung wird automatisch durch die Anzeige beim Gewerbeamt erledigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
15,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Elektronische Antragstellung
Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.
Zuständige Stelle