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Gewerbeanmeldung


Leistungsbeschreibung

Jedermann kann nach der Gewerbeordnung (§ 1 GewO) und dem Grundgesetz (Artikel 12{1} GG) ein Gewerbe betreiben.

Der Betrieb muss bei folgenden Behörden angemeldet werden:

  • bei dem zuständigen Gewerbeamt (§ 14 GewO) durch Ausfüllen des vorgeschriebenen Formulars,
  • beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muss schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen),
  • beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form (§ 138 AO),
  • bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten,
  • bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung),
  • bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und evtl. auch
  • bei der Handwerkskammer.

Diese Anmeldungen werden automatisch durch die Anzeige beim Gewerbeamt erledigt. Das entbindet jedoch den Gewerbetreibenden nicht von der Pflicht, sich mit den o.g. Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts in Verbindung zu setzen.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges

Welche Gebühren fallen an?

25,00 Euro

 

Elektronische Antragstellung

Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.

 

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