Fischereischein
Leistungsbeschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung ausschließen.
Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich einen Erlaubnisschein zum Fischfang, der beim Fischereiberechtigten (Besitzer) oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- abgelaufener Fischereischein oder Prüfungszeugnis einer bestandenen Fischerprüfung
- Personalausweis
- Passbild
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des beantragten Fischereischeins. Mit der Ausstellungsgebühr wird die Fischereiabgabe erhoben.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle
Formulare