Eheschließung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie heiraten möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit dem Standesamt, in dem Ihre Ehe geschlossen werden soll, in Verbindung setzen. Frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung kann die Anmeldung erfolgen.
Voraussetzungen:
Beide Partner sollten persönlich erscheinen. Ist eine/r verhindert, so hat er/sie eine schriftliche Einverständniserklärung abzugeben.
Kann aus wichtigem Grund keiner der beiden Heiratswilligen die Anmeldung vornehmen, so können sie die Eheschließung auch durch eine/n Vertreter/in anmelden. Dann ist von beiden Verlobten je eine separate Einverständniserklärung erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung und nähere Informationen zur Durchführung der Eheschließung erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch auf dem Standesamt, da diese in einzelnen Fällen sehr unterschiedlich sein können.
Welche Gebühren fallen an?
Vornahme der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft...
in den Amtsräumen des Standesamtes:
während der allgemeinen Öffnungszeit des Standesamtes: 20,00 Euro
außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit des Standesamtes: 50,00 Euro
außerhalb der Amtsräume des Standesamtes:
während der allgemeinen Öffnungszeit des Standesamtes: 40,00 Euro
außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit des Standesamtes: 70,00 Euro
Zuschlag für die Vornahme der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft bei einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt: 20,00 Euro.
Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Staatenlosen oder einen Ausländer: 50,00 Euro.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle