Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Leistungsbeschreibung
Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) können amtlich beglaubigt werden, wenn es sich handelt um
amtliche Urkunden deutscher Behörden zur Verwendung im Inland (für ausländische Urkunden, die im Inland sowie inländische Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, gelten besondere Regelungen und Zuständigkeiten) oder
sonstige Dokumente, wenn das Dokument zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn
die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z.B. Personenstandsurkunden und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster) oder
die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist (z. B. wegen Lücken, Durchstreichungen und Einschaltungen) oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist.
Unterschriften und Handzeichen können grundsätzlich von den Behörden des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden und von den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts amtlich beglaubigt werden, wenn
das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder
aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle
vorzulegen ist.
Die Unterschrift oder die Anerkennung einer von der antragstellenden Person bereits vollzogenen Unterschrift soll in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden.
Unterschriften und Handzeichen dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn sie
der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z.B. privatrechtliche Verträge) oder
ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderliche Unterlagen zur Beglaubigung von Dokumenten:
Originale der zu beglaubigenden Dokumente
Erforderliche Unterlagen zur Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen:
in der Regel der Personalausweis oder Reisepass zum Nachweis der Identität des Antragstellers
das Schriftstück, auf dem die zu leistende bzw. anzuerkennende Unterschrift bzw. das Handzeichen beglaubigt werden soll
Welche Gebühren fallen an?
Fotokopie DIN A4 schwarz-weiß: 0,50 Euro je Seite
Fotokopie DIN A4 farbig: 1,00 Euro je Seite
Beglaubigung von Kopien: 4,00 Euro je Urkunde
Gebührenfrei: für den Besuch von Schul- und Lehranstalten, Rentenangelegenheiten
Beglaubigung von Unterschriften: 9,00 Euro je Unterschrift
Bearbeitungsdauer
Beglaubigungen werden in der Regel sofort bearbeitet.
Zuständige Stelle