Baumfällgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Die Gemeinden können den Baumbestand innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne durch eine Baumschutzsatzung unter Schutz stellen.
Um einen Baum - auch auf Ihrem eigenen Grundstück - zu fällen, benötigen Sie in diesen Gemeinden dann vorab eine Baumfällgenehmigung. Die Baumschutzsatzung der Gemeinde regelt auch, welche Baumarten geschützt sind, ab welcher Größe der Schutz greift und welche Ersatzpflanzungen Sie bei einer Fällung eventuell leisten müssen.
Für als Naturdenkmal geschützte Bäume sowie andere schützenswerte Bäume, Gehölze und Hecken in der Feldflur gelten im Einzelfall weitere Schutzvorschriften.
Über eine kurze Anfrage können Sie klären, was Sie im Stadtgebiet beim Baumfällen beachten müssen.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle
Formulare