Vermietung kommunaler Räumlichkeiten
Leistungsbeschreibung
Kommunen können ihre Räumlichkeiten zu verschiedenen Anlässen an Privatpersonen, z.B. zur Durchführung von privaten Veranstaltungen (Geburtstage, Hochzeiten usw.) vermieten. Hierzu stellt der Nutzer einen Antrag an die Kommune.
Welche Gebühren fallen an?
Die Bereitstellung der Räumlichkeiten erfolgt gegen Zahlung des im Mietvertrag festgelegten Nutzungsentgeltes, der Bewirtschaftungs- sowie ggf. Reinigungskosten und unter Beachtung der Benutzungsordnung.
Stets zu beachten sind bundeseinheitliche Vorschriften wie z.B. das Jugendschutzgesetz.
Weitere Informationen: Bürgerräume
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle
Formulare