Katastrophenschutz
Leistungsbeschreibung
Der Katastrophenschutz kommt dann zum Einsatz, wenn Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht mehr gewährleistet sind.
Neben der Feuerwehr werden insbesondere die privaten Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk (Landesverband Sachsen, Thüringen) eingesetzt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk oder die Hilfsorganisationen.
In Notfällen wählen Sie den Notruf 112.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle