Gewerbesteuer
Leistungsbeschreibung
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer.
Gewerbebetrieb
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Nicht darunter fallen Tätigkeiten in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, freie Berufe und andere selbstständige Tätigkeiten. Kapitalgesellschaften gelten stets und in vollem Umfang als gewerblich tätig.
Die Eröffnung eines gewerblichen Betriebes oder einer Betriebsstätte ist der Gemeinde gemäß §138 AO anzuzeigen. Gewerbebetriebe, die nach § 14 Gewerbeordnung anzeigepflichtig sind, genügen mit dieser Anzeige gleichzeitig der vorgenannten steuerlichen Anzeigepflicht.
Ermittlung der Gewerbesteuer
Das Finanzamt setzt auf der Grundlage der eingereichten Gewerbesteuererklärungen einen Gewerbesteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird.
Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Stadt Altenburg.
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle