Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten
Leistungsbeschreibung
Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch die Ehrenpatenschaft, wenn zur Zeit der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder vorhanden sind, die von denselben Eltern (derselben Mutter oder demselben Vater) abstammen.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt der Ehrenpate ein Geldgeschenk.
Zuständige Stelle