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Alters und Ehejubiläen


Leistungsbeschreibung

Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen werden in Thüringen seit der Wiedergründung des Landes (1990) durchgeführt.

 

Den Oberbürgermeister der Stadt Altenburg spricht Ehepaaren

  • zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),

  • zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),

  • zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum) und

  • zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum) sowie

  • Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres

im Altenburger Amtsblatt Glückwünsche aus.